Rechtsprechung
LG Magdeburg, 28.11.1995 - 9 O 1340/94 |
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 28.11.1995 - 9 O 1340/94
- LG Magdeburg, 13.07.1999 - 9 O 3474/97
- OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
Wird zitiert von ...
- OLG Naumburg, 12.10.2000 - 2 U 124/99
Ergreifung rechtlicher Konsequenzen nach dem Unterbleiben der Erbringung einer …
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 28.11.1995, Az. 9 O 1340/94, wird für unzulässig erklärt, soweit die Verurteilung in der Hauptsache den Betrag von 77.224,30 DM übersteigt.In dem Verfahren 9 O 1340/94 vor dem Landgericht Magdeburg hatte die jetzige Beklagte mit einer am 16.05.1994 eingereichten Klage eine Werklohnforderung gegen den jetzigen Kläger aus drei im Jahre 1991 unter Zugrundelegung der VOB/B geschlossenen Bauverträgen über den Umbau seines Hotels in M. , H. Chaussee 19, geltend gemacht.
die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 28.11.1995, Az. 9 O 1340/94, für unzulässig zu erklären.
festzustellen, daß die Verurteilung zur Zahlung von 13.5% Zinsen seit dem 16.10.1993 in dem Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 28.11.1995 (Az. 9 O 1340/94) unwirksam ist.
Verwiesen wird auch auf den Inhalt der Akten der Verfahren 9 O 1340/94 und 31 H 2 /92 des Landgerichts Magdeburg, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.